juristi.club/media/image/5/ Die Sperre der Arbeitgeber kommt dem Boykott der Arbeitnehmer gleich. Diese Vereinbarung der Arbeitgeber, für einen bestimmten Zeitraum keine Gewerkschaftsmitglieder einzustellen, ist unvereinbar mit der positiven Koalitionsfreiheit des Arbeitnehmers. Zum Teil wird auch die Meinung vertreten, es liegt ein Verstoß gegen das absolute Recht sich als Arbeitnehmer zu betätigen vor, das als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützt ist.