Organisationsdelikte

  • Strafrecht - BT - §§ 84 - 87, 129, 129a StGB

    sind Straftaten, die in der Bildung Fortführung oder Unterstützung verbotener, insbesondere verfassungsfeindlicher Vereinigungen, bestehen.

    Bisweilen wird auch die Bandenbildung hierzu gerechnet.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft