sind in der Person des Straftäters liegende, zur Tatzeit bereits gegebene Umstände, die eine Strafbarkeit trotz Verwirklichung des Tatbestandes nicht eintreten lassen.
Beispiel: Strafvereitelung zugunsten eines Angehörigen (§ 258 Abs. 6 StGB)
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sind in der Person des Straftäters liegende, zur Tatzeit bereits gegebene Umstände, die eine Strafbarkeit trotz Verwirklichung des Tatbestandes nicht eintreten lassen.
Beispiel: Strafvereitelung zugunsten eines Angehörigen (§ 258 Abs. 6 StGB)
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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