Strafausschließungsgründe

  • Strafrecht - Allgemeiner Teil - Verbotsirrtum - § 17 StGB

    sind in der Person des Straftäters liegende, zur Tatzeit bereits gegebene Umstände, die eine Strafbarkeit trotz Verwirklichung des Tatbestandes nicht eintreten lassen.


    Beispiel: Strafvereitelung zugunsten eines Angehörigen (§ 258 Abs. 6 StGB)

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