- Die Trennbarkeitsformel umschreibt die Möglichkeit der Teilanfechtung eines Urteils...
Eine wirksame Teilanfechtung des Urteil setzt stets voraus, dass der angefochtene Teil der Entscheidung gegenüber dem nicht angefochtenen Teil derart selbstständig ist, dass dieser tatsächlich und rechtlich eine gesonderte Prüfung und Beurteilung erlaubt. Der unangefochtene Teil darf zu dem vom Rechtsmittelgericht geschaffenen Entscheidungteil nicht im Widerspuch stehen. Die Teile müssen vielmehr als ein einheitliches Ganzes dastehen und "lesbar" sein. Die Beschränkung ist schon dann unwirksam, wenn durch die getrennte Prüfung die Gefahr von Widersprüchen zwischen den Entscheidungsteilen nicht ausgeschlossen ist. (Schmehl/Vollmer, Die Assessorklausur im Strafprozess, 6. Auflage 2001, Seite 199)