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§ 253 FamFG

  • Weitergeleitet von „253 FamFG“
  • sophme
  • 12. Mai 2026 um 11:23
  • 12. Mai 2026 um 11:45
  • 159 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Festsetzungsbeschluss

    (1) Ist der Antrag zulässig und werden keine oder keine nach § 252 Abs. 2 bis 4 FamFG zulässigen Einwendungen erhoben, wird der Unterhalt nach Ablauf der in § 251 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 FamFG bezeichneten Frist durch Beschluss festgesetzt. Die Festsetzung durch Beschluss erfolgt auch, soweit sich der Antragsgegner nach § 252 Abs. 2 FamFG zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet hat. In dem Beschluss ist auszusprechen, dass der Antragsgegner den festgesetzten Unterhalt an den Unterhaltsberechtigten zu zahlen hat. In dem Beschluss sind auch die bis dahin entstandenen erstattungsfähigen Kosten des Verfahrens festzusetzen, soweit sie ohne weiteres ermittelt werden können; es genügt, wenn der Antragsteller die zu ihrer Berechnung notwendigen Angaben dem Gericht mitteilt.

    (2) In dem Beschluss ist darauf hinzuweisen, welche Einwendungen mit der Beschwerde geltend gemacht werden können und unter welchen Voraussetzungen eine Abänderung verlangt werden kann.

    • Kinder
    • Minderjährige
    • Unterhalt
    • Kindesunterhalt
    • vereinfachtes Verfahren
    • Festsetzungsbeschluss
    • Familienverfahrensgesetz
    • Familiensachen
    • § 253 FamFG

Festsetzungsbeschluss

(1) Sind die Voraussetzungen erfüllt und erhebt der Antragsgegner keine zulässigen Einwendungen, setzt das Gericht den Unterhalt durch Beschluss verbindlich fest. Das gilt auch, wenn sich der Antragsgegner teilweise zur Zahlung bereit erklärt hat.

Im Beschluss steht,

  • wie viel Unterhalt gezahlt werden muss,
  • an wen die Zahlung zu erfolgen hat und
  • welche Verfahrenskosten zu erstatten sind.

Mit diesem Beschluss kann der Unterhalt später auch zwangsweise vollstreckt werden.

(2) Das Gericht weist außerdem darauf hin,

  • welche Einwendungen noch mit einer Beschwerde geltend gemacht werden können und
  • unter welchen Voraussetzungen der Beschluss später geändert werden kann.

_____________________________

Praxis-Beispiel: Ein Vater reagiert auf den Antrag im vereinfachten Verfahren nicht innerhalb der gesetzlichen Frist. Das Gericht erlässt daraufhin einen Festsetzungsbeschluss, in dem der monatliche Kindesunterhalt und die zu zahlenden Verfahrenskosten genau festgelegt werden. Mit diesem Beschluss kann die Mutter den Unterhalt notfalls zwangsweise durchsetzen.

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