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m. d. W. d. G. b.

  • sophme
  • 2. Dezember 2025 um 18:16
  • 184 mal gelesen
  • Abkürzung

    m. d. W. d. G. b. auch mdWdGb

    bedeutet: mit der Wahrnehmung der Geschäfte betraut (moderner Sprachgebrauch)

    👉 Eine Person wurde offiziell damit beauftragt, bestimmte Aufgaben oder Verantwortlichkeiten zu übernehmen.

    Es heißt also, dass jemand zuständig, bevollmächtigt oder verantwortlich ist, bestimmte Angelegenheiten zu erledigen oder zu leiten.


    1 🔍 Beispiele zur Verdeutlichung

    • „Der stellvertretende Geschäftsführer ist mit der Wahrnehmung der Geschäfte betraut.“
      → Er führt die Aufgaben des Geschäftsführers aus, solange dieser abwesend ist.
    • „Die Behörde hat einen Sonderbeauftragten mit der Wahrnehmung der Geschäfte eingesetzt.“
      → Ein Beauftragter übernimmt temporär die Leitung oder bearbeitet bestimmte Vorgänge.
    • „Die Betreuerin ist mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Betreuten betraut.“
      → Die Betreuerin kümmert sich rechtlich um die Angelegenheiten des Betreuten.


    „Mit der Wahrnehmung der Geschäfte betraut“ heißt:

    ➡️ „Jemand bekommt einen Auftrag oder eine Verantwortung, sich um bestimmte Aufgaben zu kümmern.“

    • m. d. W. d. G. b.
    • mdWdGb
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Lateinisches Rechtswörterbuch

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