m. d. W. d. G. b. auch mdWdGb
bedeutet: mit der Wahrnehmung der Geschäfte betraut (moderner Sprachgebrauch)
👉 Eine Person wurde offiziell damit beauftragt, bestimmte Aufgaben oder Verantwortlichkeiten zu übernehmen.
Es heißt also, dass jemand zuständig, bevollmächtigt oder verantwortlich ist, bestimmte Angelegenheiten zu erledigen oder zu leiten.
1 🔍 Beispiele zur Verdeutlichung
- „Der stellvertretende Geschäftsführer ist mit der Wahrnehmung der Geschäfte betraut.“
→ Er führt die Aufgaben des Geschäftsführers aus, solange dieser abwesend ist. - „Die Behörde hat einen Sonderbeauftragten mit der Wahrnehmung der Geschäfte eingesetzt.“
→ Ein Beauftragter übernimmt temporär die Leitung oder bearbeitet bestimmte Vorgänge. - „Die Betreuerin ist mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Betreuten betraut.“
→ Die Betreuerin kümmert sich rechtlich um die Angelegenheiten des Betreuten.
„Mit der Wahrnehmung der Geschäfte betraut“ heißt:
➡️ „Jemand bekommt einen Auftrag oder eine Verantwortung, sich um bestimmte Aufgaben zu kümmern.“