Schadenersatz wegen Anfechtung
Anfechtungsgrund
1. Irrtum über Inhalt oder Erklärung, § 119 Abs. 1 BGB (Willensäußerung)
a) Irrtum ( = unbewusstes Auseinanderfallen von Wille und Erklärung)
Erklärungsirrtum = das Erklärungszeichen ist nicht vom Willen getragen (versprechen, verschreiben, vergreifen)
Inhaltsirrtum = Irrtum über die Bedeutung des Erklärungszeichens
b) Kausalität zwischen Irrtum u. Inhalt der Erklärung
2. Irrtum über wesentliche Eigenschaften, § 119 Abs. 2 BGB (Willensbildung)
a) Irrtum über die Eigenschaft einer Person o. Sache = wertbildende Faktoren
b) Verkehrswesentlichkeit der Eigenschaft
c) Kausalität zwischen Irrtum u. Inhalt der Erklärung
3. Arglistige Täuschung, § 123 BGB
a) Täuschung = Irrtum wird erregt, bestärkt oder unterhalten
b) Arglist = Vorsatz
c) Kausalität zwischen Täuschung, Irrtum und Abgabe der Willenserklärung
d) Bei Täuschung durch einen Dritten beachte § 123 Abs. 2 BGB
4. Widerrechtliche Drohung, § 123 BGB
a) Drohung = in Aussicht stellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt
b) Widerrechtlich = Inadäquanz von genutztem Mittel und erstrebtem Zweck
c) Kausalität zwischen Drohung und Abgabe der Willenserklärung
5. Unrichtige Übermittlung (§ 120 BGB)
III. Anfechtungserklärung § 143 BGB
1. Vorliegen einer wirksamen Willenserklärung, die auf Anfechtung gerichtet ist
2. Anfechtungsgegner (Adressat der Erklärung)
IV. Anfechtungsfrist, § 121 BGB oder § 124 BGB
• Vertrauen des Geschäftsgegners in die Gültigkeit dieser Erklärung
• Keine Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers gem. § 122 Abs. 2 BGB
• Schaden des Geschäftsgegners
• Ursächlichkeit des Vertrauens in die Wirksamkeit der Erklärung für den Schaden