Sachmangelhaftung
Ist eine gekaufte Ware mangelhaft, ärgert man sich. In einigen Fällen müssen sich auch die Gerichte damit auseinandersetzen.
Der Verkäufer ist verpflichtet eine mangelfreie Ware zu liefern. Ist dies nicht der Fall, greift die Sachmangelhaftung.
Darunter versteht man die Pflichten des Verkäufers, die sich aus § 437 BGB ergeben.
Der Verkäufer hat im Falle einer mangelbehafteten Sache alles zu unternehmen, dass der Käufer eine mangelfreie Sache erhält. Andernfalls kann der Käufer seine Kaufpreis gegen Rückgabe verlangen oder den Kaufpreis mindern. [@]