- Offizieller Beitrag
- 25.05.2018 -
Bis auf weiteres keine Übertragung von Gottesdiensten
Freiburg (pef). Die Umsetzung des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) hat auch Auswirkungen auf die bisher übliche Praxis, ausgewählte Gottesdienste aus dem Freiburger Münster live im Internet zu übertragen. Um diesen Dienst rechtskonform bereitzustellen, müsste vorher von allen an der Liturgie Mitwirkenden (Zelebranten, Ministranten, Lektoren, Sänger…) sowie von allen Gottesdienstbesuchern einzeln eine persönliche Zustimmung zur Übertragung eingeholt und diese dokumentiert werden – das ist nicht durchführbar.
Um rechtskonform zu handeln, verzichtet das Erzbistum Freiburg deshalb bis auf weiteres auf Live-Übertragungen. Dies betrifft bereits auch die geplante Übertragung am kommenden Hochfest des Leibes und Blutes Christi (Fronleichnam) am kommenden Donnerstag (31. Mai 2018).
Gleichzeitig sucht das Erzbistum Freiburg mit Hilfe seiner Datenschutzbeauftragten nach einer rechtssicheren Lösung, wie dem Datenschutzrecht und der Informationsweitergabe gleichermaßen Rechnung getragen werden kann, um dieses Angebot weiterführen zu können. Das Erzbistum Freiburg bittet alle Zuschauer um Verständnis für diese Entscheidung.
Kirchliches Datenschutzgesetz seit 24. Mai in Kraft
Seit dem 24. Mai 2018 ist das (KDG) in Kraft, seit dem 25. Mai 2018 die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Beiden Gesetzen liegt das sogenannte informationelle Selbstbestimmungsrecht eines Jeden zu Grunde: Jede Person soll grundsätzlich die Hoheit darüber haben, was mit Informationen über sie – man nennt sie „personenbezogene Daten“ – geschieht. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist ein Aspekt des in Artikel 2 des Grundgesetzes geregelten Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. (Quelle: PM)