Mahnbescheid

  • Mit einem Mahnbescheid werden Forderungen gerichtlich geltend gemacht

    m ersten Schritt wurde ein Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht beantragt. Das Mahngericht ist eine Abteilung eines Amtsgerichts, dass in der Regel für mehrere Bundesländer oder größere Gebiete zuständig ist. Der Mahnbescheid wurde erlassen und dem Schuldner vom Gericht zugesandt. Der Schuldner hat dem Mahnbescheid widersprochen. Wie geht es jetzt weiter?


    Gleichzeitig mit dem Antrag auf Erlass des Mahnbescheides wurde beantragt, im Falle eines Widerspruch das Verfahren an das zuständige Gericht abzugeben. Akzeptiert dSchuldner den Mahnbescheid nicht, widerspricht sie. Dann wird das Mahngericht die Sache an das zuständige Gericht zur Klageerhebung weiterreichen. Dies wird einige Wochen dauern. Das Amtsgericht wird in einem Schreiben darüber informieren und gleichzeitig die Ausgleichung weiterer Gerichtskosten anfordern. Nach der Zahlung der Kosten durch den Gläubiger wird die Sache dann endgültig an das zuständige Gericht weitergeleitet.

    Das nunmehr zuständige Gericht, z.B. am Wohnort des Schuldners, wird in einem weiteren Schreiben über das Aktenzeichen informieren und dazu auffordern innerhalb von 14 Tagen die Klagebegründung einzureichen. Ist dies geschehen, sendet das Gericht die Klagebegründung der Gegenseite zu und fordert sie auf sich zu verteidigen. Dann hat die Gegenseite 14 Tage Zeit, dem Gericht ihre Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen. Nach weiteren 14 Tagen hat sie die erste schriftliche Stellungnahme zur Klage vorzulegen.

    Das Gericht wird über jeden einzelnen Schritt informieren.

    Nach einigen Monaten wird es dann voraussichtlich zu einer mündlichen Verhandlung kommen. In der Regel wird es dabei notwendig sein, dass die Parteien persönlich vor Gericht erscheinen.

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