Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 4. Strafsenat hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Dessen Revision wurde daher verworfen.
Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
BGH-Beschluss vom 18. Juli 2023 - 4 StR 117/23; BGH PM 122/2023
Vorinstanz:
LG Kaiserslautern - Urteil vom 30. November 2022 - 4 Ks 6035 Js 2146/22