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Bundestag beschließt Gesetz gegen strafbare Inhalte im Internet

  • sophme
  • 1. Juli 2023 um 19:06
  • 261 mal gelesen
  • Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet

    Der deutsche Bundestag hat heute das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet. Bisher waren Betreiber von Internet-Plattformen nach dem Telemediengesetz verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen, wenn sie ihnen gemeldet wurden. Dass die großen, sogenannten sozialen Netzwerke dieser Pflicht künftig besser nachkommen, dafür soll das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sorgen.

    Der von der Bundesregierung (18/12727) und den Fraktionen der CDU/CSU und SPD (18/12356) wortgleich eingebrachte Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ verpflichtet deren Betreiber unter Androhung von Bußgeldern bis zu fünf Millionen Euro, Hinweise auf strafbare Inhalte zügig zu bearbeiten und diese gegebenenfalls zu löschen. Er wurde in einer vom Rechtsausschuss noch erheblich geänderten Fassung (18/13013) beschlossen. Beschlossen wurde der Koalitionsentwurf. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung erklärte der Bundestag einvernehmlich für erledigt.

    Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Plattformbetreiber, ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden vorzuhalten, das für Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt werden. Für Inhalte, deren Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist, gilt im Grundsatz eine Sieben-Tages-Frist. Eine Überschreitung soll möglich sein, wenn begründet mehr Zeit für die rechtliche Prüfung benötigt wird.

    1 Neutrale Entscheidungsstelle für Zweifelsfälle

    Zudem können Plattform-Betreiber die Entscheidung über Zweifelsfälle an eine Art freiwilliger Selbstkontrolle zu delegieren, in der Gesetzessprache an eine "anerkannte Einrichtung der regulierten Selbstregulierung". Reguliert deshalb, weil die Einrichtung gesetzliche Kriterien erfüllen, staatlich zugelassen und vom Bundesamt für Justiz überwacht sein muss. Unter anderem müssen in ihren Entscheidungsgremien die Landesmedienanstalten vertreten sein.

    Die Vorschriften im Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zur regulierten Selbstregulierung orientieren sich an geltenden Bestimmungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Mit den Ausnahmen von der Sieben-Tages-Frist soll Overblocking, also die vorsorgliche Sperrung von möglicherweise gar nicht strafbaren Inhalten, vermieden werden.

    Quelle: Meldung des Bundestages

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juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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