2 BvE 4/21 - Unzulässige Organklage gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am NGEU
Mit einem veröffentlichten Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Organklage der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag als unzulässig verworfen. Die Antragstellerin wendet sich im Kern gegen die Mitwirkung der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages am Zustandekommen des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes (ERatG) sowie gegen die Mitwirkung der Bundesregierung am Beschluss des Rates der Europäischen Union über die Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020.