Deutscher Bundestag beschließt "Ehe für alle"

  • Historische Gleichstellung für Schwule und Lesben

    Der deutsche Bundestag hat heute die "Ehe für alle" beschlossen. Damit steht die Ehe zukünftig auch homosexuellen Paaren offen. Der Bundestag verabschiedete den unveränderten Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (18/6665, 18/12989) in namentlicher Abstimmung. 393 Abgeordnete stimmten für die Gesetzesvorlage, 226 votierten mit Nein und vier enthielten sich der Stimme.


    Die Parlamentarier der SPD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen stimmten geschlossen für die sogenannte „Ehe für alle“. Während die Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion den Gesetzentwurf ablehnte, stimmte etwa ein Viertel der Unionsabgeordneten dafür.


    Die Bundeskanzlerin Angela Merkel stimmte dagegen. Ihrer Ansicht nach besteht eine Ehe nach dem Grundgesetz nach nur zwischen Mann und Frau.


    Die Bundesregierung bekennt sich jedoch zum Ziel: "bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen zu beenden".


    Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es künftig: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist die Neueintragung der Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich. Die schon eingetragenen Lebenspartnerschaften können hingegen bestehen bleiben oder in eine Ehe umgewandelt werden.


    Quelle: Meldung des Bundestages

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