B 1 KR 31/17 R - Keine dauerhafte Speicherung des Lichtbildes eines Versicherten durch die Krankenkasse
Eine Krankenkasse darf ein ihr eingereichtes Lichtbild nur so lange speichern, bis die elektronische Gesundheitskarte hiermit hergestellt und sie dem Versicherten übermittelt wurde. Eine Speicherung bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses ist hingegen datenschutzrechtlich unzulässig. Dies hat der 1. Senat am 18. Dezember 2018 entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 31/17 R).
L 26 AS 2621/17 - Zum Löschen der Kopie eines Persoanlausweises aus Verwaltungsakte (Hartz IV)
Personenbezogene Daten sind unverzüglich zu löschen, sofern die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.
I ZR 114/06 - Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt sei, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor dem Zugriff Dritter gesichert habe, müsse der Inhaber des Mitgliedskontos sich so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte.