sind dingliche Rechte, die zur Sicherung einer Forderung auf einem Grundstück ruhen. Durch sie kann das Grundvermögen zu Kreditzwecken belastet werden. Grundpfandrechte sind die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld. Sie sind gleichzeitig beliebte Kreditsicherungsmittel.
§ 1113 BGB ff