Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Bestimmungen zu erlassen über
- diejenigen Websites und mobilen Anwendungen sowie Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, auf die sich der Geltungsbereich der Verordnung bezieht,
- die technischen Standards, die öffentliche Stellen des Bundes bei der barrierefreien Gestaltung anzuwenden haben, und den Zeitpunkt, ab dem diese Standards anzuwenden sind,
- die Bereiche und Arten amtlicher Informationen, die barrierefrei zu gestalten sind,
- die konkreten Anforderungen der Erklärung zur Barrierefreiheit,
- die konkreten Anforderungen der Berichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit und
- die Einzelheiten des Überwachungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BGG.