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Alter Vertrag und neue AGB

  • juristi.Red
  • 27. Juni 2023 um 17:24
  • 6. Juli 2023 um 17:41
  • 566 mal gelesen
  • Sie haben einen alten Vertrag und finden plötzlich neue AGB?

    Sie haben einen alten Vertrag, z.B. einen Handy-Vertrag, mit besonders günstigen Bedingungen und stoßen durch Zufall auf neue AGB ihres Vertragspartners, die sie vor allem schlechter stellen? Was gilt nun eigentlich?

    Grundsätzlich ist ein Vertrag mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig, mit denen Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Der Verwender von AGB kann nicht einseitig die Vertragsinhalte ändern. Sie müssen diesen Änderungen zustimmen.

    In der Regel erfolgt eine Zustimmung über folgendes Prozedere: Der Vertragspartner informiert Sie in einem Schreiben (Mail) über die Vertragsänderung. Im Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die neuen Bedingungen ab einem bestimmten Zeitpunkt gelten sollen. Sie können dahin der Geltung der neuen Bedingungen widersprechen. Tun Sie dies nicht, haben Sie der Geltung stillschweigend zugesimmt. Im Schreiben muss expliziert darauf hingewiesen werden.

    Haben Sie so ein Schreiben nicht erhalten, gelten die alten Bedinungen natürlich weiterhin. Die Beweislast, dass Sie das Schreiben erhalten haben, liegt beim Vertragspartner.

    Der Grundsatz gilt nur für Verträge, die schon einige Jahre laufen. Es gibt aber auch Situationen, da nutzen Sie zwar häufig eine Dienstleistung, aber für jede Nutzung wird ein eigenständiger Vertrag geschlossen.

    Dies kann beispielsweise für die Aufladung von Prepaidkarten oder bei der Buchung von Reisen in Ihrem Reisebüro gelten. Hier wird für jede Nutzung der Dienstleistung ein neuer Vertrag geschlossen. Beim Aufladen von Prepaidkarten nutzen Sie die Leistung für jede manuelle Aufladung neu. Hier können sich auch die AGB jedes Mal ändern. Nur bei Laufzietverträgen gilt das oben genannt. [@]

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