Verfassungsrecht Unmittelbarkeit der Wahl

  • öffentliches Recht - Verfassungsrecht - Wahlrechtsgrundsatz - Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG / § 1 Abs. 1 S. 2 BWahlG

    bedeutet, dass gewährleistet sein muss, das zwischen der Stimmabgabe des Wählers und der Ermittlung des gewählten Abgeordneten keine weitere Instanz mit Entscheidungsbefugnissen steht. (BVerfGE 3, 45 [49]; 47, 277 [279]). Verletzt wurde dieser Grundsatz durch das von 1983 bis 1986 praktizierte "Rotationsprinzip" der Partei "Die GRÜNEN" (NdsStGH, DÖV 1985, S. 676 ff.; E. V. Heyen, DÖV 1985, S. 772 ff.; H.-H. Kasten, NJW 1984, S. 2793 ff.)

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