Fructus sine usu esse non potest

  • lateinischer Rechtssatz des Zivilrechts

    "Nutzung ohne Gebrauch gibt es nicht." Ulpian in Dig. 7, 8, 14 Erläuterung: ist ein Grundsatz, der sich in § 100 BGB wiederfindet. Wer das Recht hat eine fremde Sache zu nutzen, der darf sie auch gebrauchen. Das gilt aber nicht in umgekehrter Richtung.

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