"Nutzung ohne Gebrauch gibt es nicht." Ulpian in Dig. 7, 8, 14 Erläuterung: ist ein Grundsatz, der sich in § 100 BGB wiederfindet. Wer das Recht hat eine fremde Sache zu nutzen, der darf sie auch gebrauchen. Das gilt aber nicht in umgekehrter Richtung.