Brandbrief

  • Strafrecht - BT - Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten - § 126 Abs. 1 Nr. 6 StGB

    Im Strafrecht wird der Brandbrief als die schriftliche Drohung mit einer Brandstiftung verstanden. Dies stellt eine Störung der öffentlichen Ordnung durch das Androhen einer Straftat dar und ist gem. § 126 Satz 1 Nr. 6 StGB strafbar.

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