dolus directus

  • Strafrecht - allgemeiner Teil - Vorsatzformen

    der Vorsatz ist der subjektive Tatbestand.

    dolus directus = unbedingter Vorsatz: der Täter weiß um die Folgen seines Handelns und will den Taterfolg auch herbeiführen.


    Der dolus directus wird in zwei Grade untergliedert: dolus directus 1. Grades, also sicheres Wollen als Ziel oder Zwischenziel (= Absicht) und dolus directus 2. Grades, sicheres Wissen.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft