sind Straftatbestände, die mehrere Rechtsgüter schützen. Das Gegenteil sind die einfachen Delikte. Abzugrenzen sind die zusammengesetzten Delikte von den mehraktigen Delikten.
Beispiel für zusammengesetzte Delikte: Raub § 249 StGB, es werden die Rechtsgüter persönliche Freiheit und Eigentum geschützt.