Valutaschuld

  • Zivilrecht - Allgemeines Schuldrecht

    Eine Valutaschuld (Fremdwährungsschuld) ist eine in einer ausländischen Währung ausgedrückte Geldschuld. Voraussetzung für die Valutaschuld ist eine geschuldete Leistung, die nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses nicht in der inländischen Währung (Euro), sondern in der ausländischen bezeichnet ist. (RGZ 168, 245). Die Valutaschuld muß nicht mehr genehmigt werden. Die Reglung im Währungsgesetz ist zum 1.1.99 entfallen. Man unterscheidet die echte Valutaschuld und die unechte Valutaschuld.

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