Eine Valutaschuld (Fremdwährungsschuld) ist eine in einer ausländischen Währung ausgedrückte Geldschuld. Voraussetzung für die Valutaschuld ist eine geschuldete Leistung, die nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses nicht in der inländischen Währung (Euro), sondern in der ausländischen bezeichnet ist. (RGZ 168, 245). Die Valutaschuld muß nicht mehr genehmigt werden. Die Reglung im Währungsgesetz ist zum 1.1.99 entfallen. Man unterscheidet die echte Valutaschuld und die unechte Valutaschuld.
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EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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