Verfallsklausel

  • sind Klauseln in Verträgen oder AGB, um bestimmte Rechte einzuschränken

    Durch eine Verfallsklausel kann geregelt werden, dass alle beiderseitigen Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht worden sind. Durch die Klausel wird eine Ausschlussfrist formuliert. Wird innerhalb der Frist die Rechte nicht geltend gemacht, so verjähren sie.


    Diese Klauseln werden oft in Arbeitsverträgen genutzt und müssen der AGB-Kontrolle unter anderem nach § 307 BGB standhalten.

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