Verkehrsrecht I ZR 83/03 - Abgeschlepptes Auto nur gegen Bargeld

  • Urteil zu abgeschleppten Autos

    Der Bundesgerichtshof wies die Klage eines Anwalts zurück, der sein abgeschlepptes Auto nicht zurück bekam als er per Kreditkarte oder Rechnung zahlen wollte. Die Abschleppfirma verweigerte die Herausgabe des Autos, da sie als verlängerten Arm der Polizei handeln. Sie können deshalb auch nicht verklagt werden, wenn sie sich an die Verwaltungsmaßnahmen zur Begleichung der Kosten halten.


    Demzufolge müssen die Halter eines Autos es hinnehmen, dass sie ihr wegen Falschparkens abgeschlepptes Fahrzeug nur gegen Bargeld auslösen können. (Az.: I ZR 83/03) [@]


    BGH-Urteil vom 26. Jan 2006

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