Ein Unternehmer erbringt gegenüber einem Verbraucher eine Dienstleistung und rechnete diese ordentlich ab. Die Forderung ist fällig. Der Unternehmer darf als Verantwortlicher die Forderung nach Mahnung an ein Inkassounternehmen übergeben gem. Art. 6 Abs. 1 DSGVO Buchstabe b (vertragliche Leistung)
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