Bürgermeistertestament

  • Zivilrecht - Erbrecht - Nottestament

    Diese Nottestament ist für den Fall vorgesehen, dass der Erblasser nicht mehr in der Lage ist, ein Testament vor dem Notar zu errichten. In diesem Fall kann der Erblasser das Testament vor dem zuständigen Bürgermeister, der zwei Zeugen zuzuziehen hat, errichten. Das Testament hat eine Gültigkeit von max. 6 Monaten, wenn der Erblasser glücklich überlebt.

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