Zweckverband

  • Zweckverbände erfüllen gmeindliche Aufgaben

    ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit. Er verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung. Gemeinden und Kreise, aber auch andere Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie natürliche und juristische des Privatrechts können sich zu ihm freiwillig zusammenschließen. Zweckverbände werden gebildet, um einzelne oder auch Gruppen von gemeindlichen Aufgaben gemeinsam zu erfüllen. Es ist rechtlich ohne Belang, ob es sich um Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung, Pflichtaufgaben oder freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben handelt.

    • Beispiele: Wasser- und Abfällverbände, Schulverbände
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