Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den §§ 107 StGB, 107a StGB, 108 StGB und 108b StGB kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen (§ 45 Abs. 2 und 5 StGB).
Folgen
Wenn du wegen einer Straftat nach den §§ 107 StGB, 107a StGB, 108 StGB und 108b StGB verurteilt wirst, kannst du mit mindestens sechs Monaten Gefängnis rechnen. Außerdem kann das Gericht dir das Recht entziehen, an öffentlichen Wahlen teilzunehmen oder darüber abzustimmen. Das steht in § 45 Abs. 2 und 5 StGB.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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