Computerkriminalität

  • Strafrecht - BT

    Unter Computerkriminalität werden im allgemeinen alle Kriminalitätsphänomene verstanden, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung stehen und unter Einbeziehung einer EDV-Anlage begangen werden (Hilgendorf JuS 1996, 509).

    Hierunter zählen insbesondere Computerspionage, Computersabotage, -manipulation und "Zeitdiebstahl" (die unberechtigte Nutzung von Rechenzeit eines Computers)

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