werden Straftaten genannt, deren Merkmale nur vom Täter selbst verwirklicht werden können. Der Begriff der eigenständigen Delikte ist umstritten. Solche Delikte sind beispielsweise Meineid oder Blutschande. Mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft sind ausgeschlossen. Anstiftung und Beihilfe sind dagegen möglich.