ist die Kündigung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot, es mit anderem Inhalt oder anderen Bedingungen vortzusetzen. Die Änderungskündigung kann auch mit einer außerordentlichen Kündigung ausgesprochen werden. Hintergrund einer Änderungskündigung ist oft der Vereinbarung einer geringeren Vergütung oder einer verkürzten Vertragslaufzeit (Umwandlung von unbefristet in befristet). Die Änderungskündigung erfordert bei bestehendem Kündigungsschutz vorher das Angebot zumutbarer Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz zu geänderte Bedingungen. (BAG NJW 1985, 1797)