Gegenseitigkeitsverhältnis

  • Zivilrecht - Schuldrecht - Allgemeiner Teil

    Ein Gegenseitigkeitsverhältnis liegt vor, wenn die zurückgehaltene Leistung gerade das Entgelt für die andere Leistung darstellt, es sich nicht nur um eine Nebenpflicht handelt. (Brox SAT RNr. 154) Das Gegenseitigkeitsverhältnis erstreckt sich auf alle Hauptleistungspflichten und alle sonstigen vertraglichen Pflichten, die nach dem Vertragszweck von wesentlicher Bedeutung sind.

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