Lehren aus der Corona-Krise ziehen: Berlin braucht digitale Eigenständigkeit bei modernen Kommunikationsangeboten
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Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 04.05.2020
Die Corona-Krise hat deutlich gemacht, dass es vor allem im Bereich der öffentlichen Verwaltung noch weitgehend am Einsatz sicherer und grundrechtsfreundlicher digitaler Kommunikationsmittel wie Messenger-Diensten und Videokonferenzsystemen fehlt. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, weist darauf hin, dass die in dieser Ausnahmesituation gemachten Erfahrungen dazu führen müssen, dass nunmehr mit vollem Einsatz die digitale Eigenständigkeit der öffentlichen Verwaltung bei modernen Kommunikationsmitteln vorangebracht wird.
Die Vorsorgemaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens zu Einschränkungen und Änderungen gewohnter Abläufe geführt. Hierzu gehörte für große Teile der Bevölkerung auch das weitgehende Arbeiten und Lernen von zuhause aus. Dies galt und gilt auch für öffentliche Einrichtungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Zur Sicherstellung des Betriebs wurde dabei mangels erkennbarer Alternativen nur allzu häufig auf Dienste und Software zurückgegriffen, die unsicher und datenschutzrechtlich nicht akzeptabel sind.
Dies mag in einer Zeit der extrem beschleunigten und teilweise auch überstürzten Digitalisierung von Arbeit und Schule aufgrund einer Ausnahmesituation nachvollziehbar sein. Die aktuelle Ausnahmesituation darf aber nicht zur Verstetigung der Nutzung derart bedenklicher Dienste und zu einer Reduzierung datenschutzrechtlicher Standards in der Zukunft führen.
Dort, wo die Dringlichkeit der aktuell zu ergreifenden Maßnahmen den Schutz der personenbezogenen Daten nicht im notwendigen Umfang berücksichtigen konnte, muss daher nun kontinuierlich nachgebessert werden. Sollten datenschutzrechtliche Unwägbarkeiten oder gar Missstände auftreten, sind diese umgehend zu beheben. Die Verantwortlichen sind aufgefordert, kurzfristig eingesetzte, aber nicht datenschutzgerechte Lösungen sobald wie möglich durch datenschutzgerechte zu ersetzen. Im öffentlichen Bereich sind hier in besonderer Weise die Hauptverwaltungen in der Verantwortung, zentral für entsprechend datenschutzgerechte Angebote zu sorgen.
Schulen, Fachverwaltungen und sonstige öffentliche Einrichtungen, die auch in dieser Krisenzeit ihre Kernaufgaben erfüllen müssen, dürfen bei der dringend gebotenen Umstellung auf datenschutzkonforme Lösungen nicht allein gelassen werden. Von Messenger-Diensten bis hin zu Videokonferenz- und E-Learning-Tools sollte der Senat dafür sorgen, dass datenschutzgerechte, anwendungsfreundliche und sichere Kommunikationsmittel bereitstehen, auf die jede öffentliche Stelle bei Bedarf zugreifen kann.
Die aktuelle Situation sollte auch als Chance begriffen werden, Arbeitsverfahren angesichts der während der Corona-Krise gemachten Erfahrungen jetzt von Grund auf neu zu gestalten und die Möglichkeiten der digitalen Technik von Anfang an datenschutzgerecht einzusetzen. Berlin hat sich auf den Weg gemacht, E-Government-Hauptstadt zu werden. Hierzu gehört auch die Ausgestaltung der für eine moderne Verwaltung erforderlichen Technik in datenschutzgerechter Form (privacy by design). Gerade in der Verwaltung ist es möglich und wünschenswert, dass entsprechende Dienste selbst mit Hilfe des jeweiligen IT-Dienstleisters des Landes betrieben werden. Videokonferenzdienste z. B. könnten von vornherein datenschutzgerecht gestaltet werden, so dass sie bei Bedarf zur Verfügung stehen und sofort nutzbar sind, ohne rechtliche Kompromisse eingehen zu müssen.
Die bestehenden Datenschutzregeln sind kein Selbstzweck, sondern dienen dem Grundrechtschutz der Betroffenen. Gerade wenn es sich dabei um Schulkinder, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder um Menschen handelt, die von staatlichen Leistungen abhängig sind, kann es nicht – wie in diesen Tagen vereinzelt gefordert – die Lösung sein, das Datenschutzniveau abzusenken. Denn Betroffene können in diesen Fällen nicht frei entscheiden, ob sie mit der Nutzung dieser Dienste ihre persönlichen Daten wenig greifbaren Anbietern zur Verfügung stellen wollen oder nicht, ohne zu wissen, was mit ihren Daten letztlich geschieht. Daher muss es jetzt vielmehr darum gehen, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um eine tragbare und datenschutzgerechte Infrastruktur für die moderne Kommunikation zu schaffen. Zu prüfen wäre, ob diese Lösungen auch gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung gestellt werden könnten, die angesichts der aktuellen Situation vor denselben Herausforderungen stehen.
Maja Smoltczyk
„Die Forderung der Datenschutzbehörden, Plattformen und Angebote, die die Grundrechte der Menschen achten, zu fördern oder selbst bereitzustellen, wurde in Deutschland seit Jahren nicht gebührend beachtet. In der aktuellen Krise fällt uns das auf die Füße. Im Bereich von Kommunikations-Tools sind öffentliche Einrichtungen weitgehend auf sich selbst gestellt. Das kann nicht sein. Die Politik ist nun mehr denn je aufgefordert, die digitale Eigenständigkeit des öffentlichen Dienstes voranzutreiben. Ich begrüße die ersten Schritte, die das Land Berlin bei der Bereitstellung von Diensten für die Kommunikation und Zusammenarbeit jüngst unternommen hat. Meine Behörde beteiligt sich sehr gern an der Prüfung derartiger Angebote, um eine schnelle Bereitstellung für möglichst viele Anwendungsfälle zu unterstützen. Es ist nicht zu spät, Verpasstes nachzuholen, denn eine datenschutzkonforme und datensichere Kommunikation wird auch dann noch wichtig sein, wenn diese Krise überstanden ist.“Die Pressemitteilungen der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit können hier abgerufen werden.
Quelle: https://www.datenschutz.de/leh…-kommunikationsangeboten/