moralische Immission

  • Zivilrecht - Sachenrecht

    ist ein Unterfall der ideellen Immissionen. Hierunter ist das Verhalten auf dem Nachbargrunstück zu verstehen, dass das Sitten- und Scharmgefühl verletzt. Solche Verhalten stellen jedenfalls so lange keine Beeinträchtigung des Eigentums dar, so lange sie nicht äußerlich wahrnehmbar sind (BGH NJW 1985, 2823: Bordellbetrieb im Nachbarhaus). Eine Wertbeeinträchtigung des Grundstücks reicht für sich allein nicht aus.

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