Datenverarbeitung sind die technischen Vorgänge, die durch Aufnahme von Daten und ihre Verknüpfung nach Programmen zu Arbeitsergebnissen führen. (Tröndle/Fischer, 51. Auflage, § 263a RNr. 3)
Hinweis: Der Begriff Datenverarbeitung wird auch im Datenschutzrecht benutzt, mint aber die Verarbeitung personenbezogenen Daten.