• Strafrecht - allgemeiner Teil - Täterschaft - § 25 Abs. 1 StGB

    Täter" ist, wer eine Straftat selbst begeht (unmittelbarer Täter), gemeinschaftlich mit anderen (Mittäter) oder wer sich dabei eines anderen als Tatwerkzeug bedient (mittelbarer Täter).

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft