ist die wechselseitige Abhängigkeit von Leistungen in gegenseitigen Verträgen wobei unterschieden werden muss zwischen
- genetischem Synallagma: gegenseitige Abhängigkeit in der Entstehung der Schuldpflicht
- funktionellem Synallagma: Abhängigkeit in der Geltendmachung der gegenseitigen Verpflichtung
- konditionelles Synallagma: Abhängigkeit des Rechtsverhältnisses von eventuellen Leistungsstörungen
Synallagma in der Rückabwicklung: Verknüpfung der wechselseitigen Rückgewähransprüche nach Rücktritts- oder Bereicherungsrecht (nach der Saldentheorie) bewirkt