Synallagma

  • Zivilrecht - Schuldrecht - Allgemeiner Teil

    ist die wechselseitige Abhängigkeit von Leistungen in gegenseitigen Verträgen wobei unterschieden werden muss zwischen

    - genetischem Synallagma: gegenseitige Abhängigkeit in der Entstehung der Schuldpflicht

    - funktionellem Synallagma: Abhängigkeit in der Geltendmachung der gegenseitigen Verpflichtung

    - konditionelles Synallagma: Abhängigkeit des Rechtsverhältnisses von eventuellen Leistungsstörungen


    Synallagma in der Rückabwicklung: Verknüpfung der wechselseitigen Rückgewähransprüche nach Rücktritts- oder Bereicherungsrecht (nach der Saldentheorie) bewirkt

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