Surrogationstheorie

  • Zivilrecht - Allgemeines Schuldrecht - Berechnung Schadenersatz

    Wird der Schadensersatz nach der Surrogationstheorie berechnet, bleibt der Gläubiger zur Erbringung seiner Gegenleistung verpflichtet, erhält als Ersatz für die ihm geschuldete, aber unmöglich gewordene Leistung den vollen Schadenersatz. Die gestörte Leistung wird durch den Schadenersatz ersetzt (Surrogat).

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