Zivilrecht - Allgemeines Schuldrecht ist derjenige, dem die Leistung aus einem Schuldverhältnis gebührt, die er also vom Schuldner verlangen kann. (Larenz, Band I, AT § 2 S. 6). Der Gläubiger kann vom Schuldner die Leistung (ein Tun oder Unterlassen) fordern.