Vertragsfreiheit

  • ist die Freiheit des einzelnen, seine Lebensverhältnisse durch Vertrag eigenverantwortlich zu gestalten.

    Die Vertragsfreiheit ist die Freiheit des einzelnen, seine Lebensverhältnisse durch Vertrag eigenverantwortlich zu gestalten. Sie ist die Haupterscheinungsform der Privatautonomie und stellt eine der grundlegenden Prinzipien der Rechtsordnung des Grundgesetzes dar.


    Sie ist Teil des Rechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gem. Art. 2 Abs. 1 GG und wird damit durch das Grundgesetz garantiert. Sie unterliegt jedoch den Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung (BVerfGE 12, 347).

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