Bei der Erfüllungsübernahme verpflichtet sich ein Dritter gegenüber dem Schuldner, dessen Schuld gegenüber dem Gläubiger zu erfüllen. Hier hat nur der Schuldner im Innenverhältnis gegenüber dem Dritten einen Anspruch auf Befreiung von der Verbindlichkeit; der Gläubiger kann sich im Außenverhältnis an den Schuldner halten. Er hat gegen den Dritten keinen Rechtsanspruch.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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