Ein Unternehmen darf nach einer Betriebsübernahme mit den Angestellten neue Einzelverträge aushandeln. Die Mitarbeiter habe kein Anrecht darauf, zu den alten Konditionen weiter beschäftigt zu werden, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Damit wies es die Klage einer Verkäuferin ab, die auf Fortzahlung Ihrer alten Bezüge bestanden hatte. Vor einem Arbeitsgericht hatte sie zunächst Recht erhalten, in den höheren Instanzen konnte sie sich nicht durchsetzen.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts (5 AZR 1007/06)