ist jeder in seinem Kernbestand gesicherte, beherrschbare und zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignete natürliche Teil der Erdoberfläche. Durch Menschenhand errichtete Bauwerke sind keine natürlichen Teile der Erdoberfläche. Bohrinseln ect. können daher kein Staatsgebiet darstellen (Vgl. VG Köln, DVBl 1978, 510). Das Staatsgebiet wird duch die Außengrenzen definiert. Auch das Küstenmeer gehört zum Staatsgebiet.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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