lateinischer Fachausdruck - Zivilrecht / Rechtsgeschichte eine ausnahmsweise Geltung von Schenkungen zwischen Ehegatten (diese waren nach römischem Recht grundsätzlich nichtig, wurden jedoch durch den Tod des Schenkenden bei bestehender Ehe gültig) Klick (Kostenlos) 1 juristi.kon Latein Das lateinische Rechtswörterbuch