höchstpersönliche Rechtsgeschäfte

  • Zivilrecht - allgemeiner Teil

    sind Rechtsgeschäfte, die derjenige, den dieses angeht nicht durch einen Vertreter tätigen kann. Das Gesetz schließt dies aus. Diese subjektiven Rechte sind so eng mit der Person des Berechtigten verbunden, dass diese nicht übertragbar sind und mit dem Tod des Berechtigen enden. Hierzu gehören unter anderem Eheschliessung, Testamentserrichtung oder Mitgliedschaftsrecht.


    siehe auch [Schemati] Stellvertretung

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