Lateinischer Fachausdruck - Zivilrecht Verbot widersprüchlichen Verhaltens ist eine Zuwiderhandlung gegen das eigene frühere Verhalten. Der lateinische Rechtsgrundsatz ist heute in § 242 BGB (Treu und Glauben) zu finden. Die Zuwiderhandlung gegen das eigene frühere Verhalten führt zur Verwirkung von Rechten.