Körperliche Untersuchung

  • Strafrecht - Strafprozessrecht - §§ 81a, 81c StPO

    ist ein Zwangsmittel das darauf abzielt, die Beschaffenheit des Körpers oder eines Körperteils, den psychischen Zustand des Beschuldigten oder die Hirnfunktion durch sinnliche Wahrnehmung ohne körperlichen Eingriff festzustellen.

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