ist die Fähigkeit, Gegenstände als solch visuell zu erkennen.
Das Sehvermögen ist dann verloren, wenn diese Fähigkeit zumindest nahezu aufgehoben ist, also ein Restsehvermögen von 5 bis 10 % verbleibt (Tröndle/Fischer § 226 RNr. 5). Der Verlust des Sehvermögens auf einem Auge ist ausreichend.